Behördenumzüge
Umzug bei Hartz IV: SGB und die ARGE / neu Jobcenter
Die Rechtslage
Generell gilt: Ein Umzug ist auch bei Hartz IV möglich. Es gibt zwei Bedingungen, damit das im Rahmen des Hartz IV Bezugs problemlos möglich ist:
- Der Umzug muss erforderlich sein. (s.u.)
- Die Kosten der (neuen) Wohnung müssen angemessen sein. (s.u.)
Unter diesen Voraussetzungen kann jeder ALG II Empfänger über 25 Jahre umziehen - mit oder ohne Zustimmung von Jobcenter/ ARGE. Geregelt wird das Recht im § 22 SGB II, wo es in Absatz 2 heißt:
(2) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll [soll - nicht: muss!; Anm. hartz-4-empfaenger.de] der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des für die Leistungserbringung bisher örtlich zuständigen kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. [Und jetzt der entscheidende Teil:] Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind; der für den Ort der neuen Unterkunft örtlich zuständige kommunale Träger ist zu beteiligen.
Eingeschränkte KdU Übernahme bei U25
Dazu nochmal Zitat aus dem SGB II, der nächste Absatz:
(2a) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn
- der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,
- der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder
- ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.
Tipp: Klären Sie im Vorfeld mit der Arge, ob diese Gründe vorliegen. Denn die Arge entscheidet darüber, nicht der Antragsteller unter 25 Jahren! Absichern will sich der Gesetzgeber gegen Personen U25, die erwerbslos in eine eigene Wohnung ziehen, um einen eigenen Hartz IV Antrag zu stellen. (Klingt im Gesetz neutraler, aber es geht wirklich um die unterstellte Absicht). Andererseits kann auch bei U25 in besonderen Fällen auf die Vorab-Zusicherung verzichtet werden - aber darauf sollte man sich nie verlassen.
Umzug in einem Ort/ in einen anderen Ort
Es ist unerheblich, ob jemand im ALG-II Bezug innerhalb des Ortes/ Zuständigkeitsbereichs einer ARGE oder in einen anderen Ort umzieht.
Umzug bei Hartz IV mit Zustimmung der ARGE
Gemäß SGB II § 22 Abs. 2 müssen Sie die Zustimmung zum Umzug einholen, bevor Sie den neuen Mietvertrag unterschreiben. Stimmt die ARGE zu, können auch Umzugskosten und Mietkaution beantragt werden.
So gehen Sie vor:
- Suchen Sie sich eine angemessene Wohnung. Was angemessen ist, erfahren Sie bei der zuständigen ARGE bzw. Wohngeldstelle.
- Legen Sie ein unverbindliches Mietangebot beim Leistungsträger vor.
- Lassen Sie sich das Angebot bestätigen = holen Sie schriftlich(!) die Zusicherung zur Kostenübernahme ein.
- Jetzt können Sie den Mietvertrag unterschreiben.
- Vertragskopie und die Veränderungsmelddung geben Sie beim Amt ab.
- Beantragen Sie die Übernahme der Umzugskosten.
Umzug bei Hartz IV ohne Zustimmung der ARGE
Wenn Sie das vorhaben, beachten Sie folgendes:
- Ihre neue Wohnung darf nicht teurer sein als die alte. Das SGB II regelt: Nach einem nicht genehmigten Umzug zahlt die ARGE für die neue Wohnung nur die Kosten, die sie zuvor für die alte Wohnung gezahlt hat. Das betrifft Kaltmiete + Nebenkosten + Heizkosten zusammen.
- Ist die neue Wohnung teurer und Sie bleiben bei derselben ARGE, müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen.
- Ziehen Sie in den Zuständigkeitsbereich einer anderen ARGE, gelten neue Kriterien für die Angemessenheit. Die KdU werden nach Angemessenheit am neuen Wohnort bewilligt, unabhängig vom alten Wohnort. Lediglich wenn Wohnbeschaffungs- und Umzugskosten übernommen werden sollen, muss der Träger der Umzug zustimmen.
Hier finden Sie einige hilfreiche Umzugstipps
- Umzugstermin genau festlegen
- Umzugsurlaub beantragen
- Umzugsunternehmen - Termin buchen
- alten Mietvertrag kündigen und Rückzahlung der Kaution regeln
- Renovierungsmaßnahmen absprechen (alte und neue Wohnung)
- Handwerkertermine klären
- evtl. neue Möbel bestellen (Achtung: Liefertermine großzügig disponieren)
- Kindergartenplatz/Schule
- Einrichtungsplan neue Wohnung
- Liste mit dem gesamten Umzugsgut erstellen
- Ausmessen der Transportwege (Türen, Fahrstühle, Treppenhaus)
- Garagen, Keller, Dachboden, Gartenhäuser etc. entrümpeln
- Sperrmülltermin mit Stadtverwaltung klären
- Postnachsendeantrag holen (bei jedem Postamt)
- Telefon ummelden
- Postrentendienst
- GEZ/Kabelfernsehen
- Versicherungen:
- Haftpflicht-
- Hausrat-
- Leben-
- Kranken -
- Unfall-
- Sonstige-
- allgemeine Adressänderungen:
- Freunde
- Verwandte
- Nachbarn
- Vereine
- Finanzamt
- Geschäftspartner
- BAFÖG-Stelle
- Kreiswehrersatzamt
- Kindergeldstelle
- Zeitungsabo
- Zeitschriften
2 Wochen vorher:
- Gardinen/Teppiche anpassen
- Heizkostenabrechnung mit dem Vermieter klären
- Wohnungsübergabetermin mit Vermieter vereinbaren
- Ablesetermin für Zählerstände vereinbaren
- Bankkonto am neuen Wohnort eröffnen
- Termin mit Teppichreinigungsfirma für Reinigung beantragen
- Umzugskartons
- Luftpolsterfolie
- Seidenpapier für Geschirr etc.
- vereinbarte Termine nochmals bestätigen lassen
- Überprüfung von Einzugsermächtigungen/Daueraufträgen etc.
- Hausapotheke überprüfen ggfs. ergänzen
- Babysitter buchen
- Haustierplatz buchen
- nicht Notwendiges verpacken (Unnötiges entsorgen)
- Lebensmittelvorräte aufbrauchen
1 Woche vorher:
- Umzugskartons packen
- Umzugshelfer nochmals fragen, ob Zusage noch gültig
- Nachbarn informieren (alte und neue)
Am Tag vorher:
- Privatfahrzeuge ab-/ummelden
- Einwohnermeldeamt ab-/ummelden
- Parkplatz vor dem Haus reservieren
- Haustiere zu Pension
- Kinder zum Babysitter
- Kühlschrank abtauen
- Bargeld abheben
- Verpflegung besorgen
- Schlüssel für Aufzüge/Einfahrten organisieren
- Teppiche/Parkettböden schützen
- Koffer mit persönlichen Unterlagen/Wertgegenständen packen
- Koffer für persönlichen Bedarf/Medikamente/Kulturbeutel/Wäsche packen
Am Umzugstag:
- restliches Umzugsgut packen
- Treppenhaus überprüfen ob Vorschäden
- Namensschilder abmontieren
- Begehung der alten Wohnung zusammen mit dem Vermieter
- Übergabeprotokoll ausfüllen
- Zählerstände überprüfen
- Treppenhaus reinigen
- Treppenhaus prüfen ob durch Umzug Schäden entstanden sind
- - neue Wohnung:
- Treppenhäuser überprüfen ob Vorschäden
- Teppichböden/Parkettböden abdecken
- Treppenhaus etc. putzen
Pflanzen:
Verpacken Sie Pflanzen in große Kisten.
Decken Sie die Blätter mit atmungsaktiver Plastikfolie ab.
Setzen Sie Pflanzen nicht Temperaturen unter 4° C oder über 32° C aus.

Geschirr:
Wickeln Sie Teller einzeln ein und stellen diese hochkant (nicht liegend) in Kisten.
Wickeln Sie Gläser locker in Luftpolsterfolie oder mehrere Lagen Zeitungspapier ein und verpacken Sie diese locker in Kisten.
Bücher:
Legen Sie Bücher und Papiere flach in kleine Kisten. Packen Sie nicht zu viele Bücher in eine Kiste.
Sollten Sie spezielle Fragen haben - rufen Sie uns bitte an oder schicken Sie uns eine Mail. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter. |
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