Nachsendeantrag wegen Umzug
WAS VERBIRGT SICH HINTER DEM BEGRIFF "NACHSENDEAUFTRAG"?
Der Nachsendeauftrag repräsentiert einen Service der Deutschen Post, der es ermöglicht, Postsendungen bei Adressänderungen weiterzuleiten. Insbesondere während eines Umzugs oder vorübergehenden Wohnsitzverlegungen erweist sich dies als praktisch.
IST ES ZWINGEND ERFORDERLICH, EINEN NACHSENDEAUFTRAG ZU BEANTRAGEN?
Es besteht keine zwingende Verpflichtung, die Post nachsenden zu lassen. Da dieser Service bei der Deutschen Post kostenpflichtig ist, überlegen viele, ob eine Beauftragung notwendig ist. Dennoch empfehlen wir einen Nachsendeauftrag, um sicherzustellen, dass wichtige Korrespondenzen nicht verloren gehen.
WELCHE KOSTEN SIND FÜR EINEN NACHSENDEAUFTRAG ANGESETZT?
Die Kosten variieren je nach Laufzeit des Auftrags und der Kundenart (Privat- oder Geschäftskunde). Auch für Unternehmensumzüge ist die Erteilung eines Nachsendeauftrags möglich.
WANN SOLLTE DER NACHSENDEANTRAG GESTELLT WERDEN?
Es wird empfohlen, den Antrag zu stellen, sobald ein festes Umzugsdatum feststeht. Die Bearbeitung dauert in der Regel eine Woche, und die Post wird ab dem gewünschten Datum an die neue Adresse weitergeleitet. Um Verzögerungen zu vermeiden, sollte der Antrag spätestens zehn Tage vor dem Umzug erfolgen. Bei verspäteter Antragstellung bietet die Deutsche Post gegen Aufpreis einen Eilauftrag an.
WAS WIRD NACH DEM NACHSENDEAUFTRAG WEITERGELEITET UND WAS NICHT?
Postkarten, Briefe, Büchersendungen und Warensendungen werden durch den Auftrag an die neue Adresse zugestellt. Pressesendungen, Postvertriebssendungen und Express-Sendungen gehören nicht dazu. DHL-Päckchen und Pakete können nachgesendet werden, jedoch gegen eine Gebühr.
KANN EIN NACHSENDEAUFTRAG SPÄTER GEÄNDERT ODER STORNIERT WERDEN?
Um einen bereits erteilten Auftrag zu ändern oder zu stornieren, ist der direkte Kontakt mit der Deutschen Post erforderlich. Dies kann sowohl persönlich in einer Filiale als auch über das Online-Formular beim Kundenservice erfolgen, wobei die Auftragsnummer des Nachsendeauftrags bereitgehalten werden sollte.